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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 30.11.2016

1. Allgemeines

Für die geschäftlichen Beziehungen der Einzelunternehmerin Oxana Schwarz, Inhaberin der Fa. Woleèn, Eventgestaltung, Floristik, Hochzeitsdekoration in Gleichen (im nachfolgenden Auftragnehmer) zu den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde seine gegebenenfalls abweichenden Geschäftsbedingungen mitteilt oder mitgeteilt hat.

Erbringt der Auftragnehmer (auch) andere als die nachfolgend genannten Leistungen, so gelten diese AGB sinngemäß auch für diese Leistungen.

Individuelle Abreden haben Vorrang vor AGB

2. Zustandekommen des Vertrages

Die allgemeinen Liefer- u. Zahlungsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen.

Die Leistungsbeschreibungen auf unseren Internetseiten www.woleen.de stellen noch keine Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein solches Angebot wird erst mit der Bestellung des Kunden über das Kontaktformular oder auf Grund einer telefonischen oder in Textform erfolgenden Bestellung abgegeben. Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme dieses Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande mit Zugang der Auftragsbestätigung. Der Kunde ist an sein Angebot nicht mehr gebunden (dieses erlischt), falls wir ihm nicht binnen 5 Kalendertagen (gerechnet ab dem Eingang der Bestellung bei uns) die Annahmeerklärung übermittelt haben.

Ist eine dem Kunden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Kunde dies erkennen, so hat er uns die Verspätung unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist. Verzögert der Kunde die Absendung der Anzeige, so gilt die Annahme als nicht verspätet. Im Übrigen gilt die verspätete Annahme durch uns als ein neues Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, dass der Kunde durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Entgegennahme der Ware annehmen kann.

3. Rechtswahl

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Kaufvertragsparteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.

4. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer vermietet sog. Dekorationsartikel für den Einsatz auf Veranstaltungen. Die Vertragsgegenstände bestehen in der Regel aus Mieteinheiten. Soweit gewünscht, werden die Dekorationsartikel gegen Aufpreis aufgebaut und angeliefert. Geschuldet ist jedoch lediglich die Gebrauchsüberlassung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen anderen als den gemieteten Gegenstand zu liefern, wenn dieser in Bezug auf den nach dem Vertrag vorausgesetzten oder vereinbarten Zweck den gleichen Funktions- u. Leistungsumfang bietet und daher für den Kunden zumutbar ist.

5. Aufträge

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Veranstaltung geltenden Preisen nach den Preislisten abgerechnet.

6. Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden mit € 0,30 pro Kilometer berechnet. Als Anfahrtsort gilt der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

7. Lieferung

Wird die Lieferung vom Auftragnehmer übernommen, erfolgt sie nach bestem Wissen und Gewissen. Es muss mit geringen Zeitverschiebungen in vertretbarem Maße gerechnet werden. In der Regel erfolgt eine Anlieferung am Vortag der Veranstaltung. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, zu welcher Uhrzeit er anliefert. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, wird kein Schadenersatz geleistet.

8. Mietbedingungen

  1. Eine Mieteinheit beträgt 1 Kalendertage.
  2. Der Mietpreis für einen Mietartikel bezieht sich auf eine Mieteinheit.
  3. Die bestellten Mietartikel werden nach Auftragsbestätigung aus dem verfügbaren Lagerbestand ausgebucht und fix reserviert, Textilien werden teilweise speziell konfektioniert, frische Blumen und Kaufartikel werden Auftragsbezogen geordert
  4. Geringfügige Auftragsänderungen sind bis 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich
  5. Mietgebühren, für nicht benutzte Artikel, werden nachträglich nicht erstattet.
  6. Die Mietgegenstände sind behutsam zu behandeln. Dem Mietgegenstand kann eine Montageanleitung beiliegen. Die Angaben in der Montageanleitung sind vom Kunden zwingend zu beachten. Sollte der Kunde die Montageanleitung nicht beachten, so haftet er für solche Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Montageanleitung entstanden sind.
  7. Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Mietgegenstandes ist Ersatz in der Höhe des Verkaufspreises des Produktes laut der jeweils aktuell gültigen Preisliste zu leisten.
  8. Werden zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen, etc. erforderlich, hat der Kunde in eigener Verantwortung alle erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen. Für erforderliche Mitwirkungshandlungen hat der Kunde uns einen angemessenen Zeitraum einzuräumen.
  9. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Kunde selbst. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass durch den Gebrauch des Mietgegenstandes keine Rechtsgüter Dritter und keine öffentlich-rechtlichen Normen verletzt werden.
  10. Jede Untervermietung oder sonstige Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  11. Sämtliches von dem Auftragnehmer überlassenes Zubehör, Dekoration ist innerhalb von einem Tag in ordentlichen Zustand an den Auftragnehmer zurückzugeben, wenn nichts anders vereinbart ist. Bei Nichtrückgabe werden dem Kunden pro Tag 20 % von der Vertragssumme in die Rechnung gestellt.

9. Preise, Zahlung, Lieferung, Versandkosten

Alle Preise in der Vergütung sind zum Zeitpunkt der Bestellung exklusiv Mehrwertsteuer.
Bei Vertragsschlüssen bieten wir folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

  1. Die gesamte Vertragssumme ist am Lieferungstag ohne Abzug an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Übergabe von Dekorationsartikeln bzw. der Aufbau wird erst nach der Bezahlung der kompletten Summe geleistet.
  2. Zusätzlich ist nach Absprache auch die Abholung unserer Ware in unserem Lager gegen Barzahlung möglich (Lagerstandort: 37130 Groß Lengden).
  3. Die Zahlung einer Kaution kann im Einzelfall vertraglich vereinbart werden und beträgt in der Regel € 150,-.

10. Vertragskündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist für beide Seiten ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen und entfällt nur dann, wenn der Auftragnehmer für den Veranstaltungstag einen anderen Auftrag in mindestens gleichem Umfang annimmt.

11. Mängelrüge

Der Kunde hat die gelieferte Ware und Dekoration nach Übergabe unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein zu machen oder der Auftragnehmer umgehend zu benachrichtigen.

Bei nachweisbaren Mängeln kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder kostenlos Ersatz liefern. Ein Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Minderung der vereinbarten Vertragssumme entfällt, wenn etwaige Mängel bzw. Serviceminderleistungen erst später beanstandet werden.

12. Rückgabe des Vertragsgegenstandes

Der Kunde hat den Vertragsgegenstand dem Auftragnehmer in dem Zustand zurückzugeben, der dem Anlieferungszustand unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen Mietgebrauch entstandenen Wertminderung entspricht.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer während der Mietzeit auftretende Schäden oder Verluste des Mietobjektes unverzüglich anzuzeigen.

Nicht zurückgegebene oder beschädigte Liefergegenstände werden dem Kunden in voller Höhe berechnet.

Mit der Rücknahme des Vertragsobjektes bestätigt der Auftragnehmer nicht, dass diese ohne Mangel übergeben wurden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen. Die Prüfung kann bis zu 3 Arbeitstage dauern. Erst danach wird die Kaution zurückgezahlt.

13. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn oder in seinem Auftrage von Dritten am Dekorationsmaterial entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche des Auftragnehmers und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Leistung des Auftragnehmers entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Auftraggeber selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt.

Unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde den Auftragnehmer von allen gegen diesen erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.

14. Haftung des Auftragnehmers

Schadenersatzansprüche sind sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch den Erfüllungs.- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe haften auch nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob sie beim Kunden oder bei Dritten entstehen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Schlecht- u. Nichterfüllung seiner Partner, die er dem Kunden empfohlen hat. Der Auftragnehmer ist kein Vermittler, Empfehlungen sind daher ohne Gewähr und unverbindlich.

15. Urheberrechtshinweis

Die auf unseren Internetseiten eingestellten Fotos und die von uns erstellten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Das unbefugte Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird gem. § 97 UrhG strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.

16. Gerichtsstand

Für alle wechselseitigen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten der Vertragspartner wird Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

VERTRAGSBESTIMMUNGEN FÜR MUSIKALISCHE DARBIETUNG UND MODERATION

§ 1. Allgemeines Auf alle geschlossene Verträge/Auftragsbestätigungen zwischen Fa. Woleén(Auftragsnehmer) und Kunden (Auftraggeber), finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers Anwendung. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden weder durch Bestätigung des Eingangs einer Buchung noch durch eine andere konkludente Handlung Vertragsinhalt.

§ 2. Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist Beratung, musikalische Darbietung und Moderation der vom Auftraggeber geplanten Feier. Die Zahlung der Gesamtvergütung für die gebuchten Leistungen erfolgt schuldbefreiend allein an den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist Moderatorin Oxana Schwarz
wohnhaft in Vorderdorfstr. 13, 37130 Groß Lengden

(2) Eine Buchung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrages dar. Mit der Buchung erklärt der Auftragnehmer verbindlich, dass er die bestellte Leistung in Anspruch nehmen möchte. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftragnehmer die verbindliche Buchung durch eine Buchungsbestätigung annimmt. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers an, kommt mit Annahme des Angebotes ein verbindlicher Vertrag für beide Parteien zustande. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Mit der Absendung des Buchungsformulars (Erteilung des Auftrages) wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

§ 3. Rücktritt vom Vertrag / Auftragsstornierung

(1) Ein Rücktritt oder eine Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch werden hierfür die folgenden Stornogebühren berechnet: Bei einem Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Vergütung Bei einem Rücktritt bis 2 Monate vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Vergütung Bei einem Rücktritt bis 1 Monat vor der Veranstaltung: 90% der vereinbarten Vergütung Bei einem späteren Rücktritt wird die gesamte Vergütung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ausgefallen ist.

(2) In Falle von kurzfristigen Buchungen, bei denen der Vertragsschluss weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, fällt bei Rücktritt/Stornierung ebenfalls die gesamte vereinbarte Vergütung als Stornierungspauschale an.

(3) Bei einem Rücktritt/einer Stornierung wird die geleistete Anzahlung einbehalten, die Zahlung der restlichen Stornierungspauschale muss per Überweisung oder in Bar erfolgen.

(4) Eine Stornierungspauschale fällt nicht an, wenn der Rücktritt/die Stornierung auf Gründen beruht, die der Auftragnehmer zu vertreten hat.

(5) Sofern die vom Auftraggeber gebuchte Veranstaltung terminlich verschoben werden soll, verhandeln die Parteien über etwaige Stornierungsgebühren gesondert.

(6) Der Auftragnehmer behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, sofern er an der Durchführung der Leistungen aufgrund Krankheit der Künstler oder DJs bzw. aufgrund höherer Gewalt wie z.B. technische Ausfälle, Unfall, behördliche Auflagen oder Anweisungen, sofern diese für den Auftragnehmer nicht vorhersehbar waren, verhindert ist. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftragnehmer wird der Auftragnehmer den Auftraggeber von den ihn zum Rücktritt berechtigten Gründen unverzüglich unterrichten und die vom Auftraggeber bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich an diesen zurück erstatten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Anspruch auf Schadensersatz bestehen nicht. Im Falle der Erkrankung des Künstlers/DJs wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein ärztliches Attest vorlegen.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Leistung durch Dritte zu erbringen.

§ 4. Preise / Zahlungen / Gage

(1) Die Preise richten sich nach der schriftlichen und mündlichen Vereinbarung mit dem Kunden. Es handelt es sich um Endverbraucherpreise.

(2) Zahlungen/Gagen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an den Auftragnehmer unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung zu leisten. Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Leistung besteht unabhängig von der Reaktion des Publikums auf die Darbietungen des Djs oder der Moderation.

(3) Bei Buchung eines DJs vereinbaren die Parteien eine Vorauszahlung von mindestens 30% der vereinbarten Vergütung. Die Anzahlung ist innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung an den Auftragnehmer fällig. Die restliche Vergütung wird spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung an den Auftragnehmer fällig.

(4) Sofern die vereinbarte Vergütung spätestens am Tag der Veranstaltung nicht vollständig beim Auftragnehmer ohne Vorbehalt eingegangen ist, steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf seine Leistungen zu. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts umgehend in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Zahlung der vereinbarten (Rest) Vergütung nur bis spätestens 20.00 Uhr an dem Tag der geplanten Veranstaltung abwenden. Eine spätere Zahlung verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Durchführung seiner Leistungen.

(5) Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, trotz Ausübung des Zurückbehaltungsrechts den vollen Vergütungsanspruch geltend zu machen. Der Auftragnehmer muss sich hierbei jedoch dasjenige anrechnen, was er durch die Zurückbehaltung seiner Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(6) Zahlungen können nur per Überweisung oder in Bar erfolgen. Die Annahme von Schecks ist ebenso ausgeschlossen, wie eine Zahlung per Kreditkarte.

(7) Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über Inhalte des Vertrages gegenüber Unbeteiligten Dritten.

§ 5. GEMA / Lizenzgebühren Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter/Auftraggeber verantwortlich.

§ 6. Haftung

(1) Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und/oder Sachschäden sowie für Schäden, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

(2) Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern des Auftragnehmers, die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter/Auftraggeber oder seine Gäste verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist durch eigenes Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden.

(3) Unabhängig hiervon haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Aufragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Aufraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

(4) Im Falle des Eintritts höherer Gewalt oder der rechtswidrigen Einwirkung von Dritten auf die Person oder die Erfüllungsgehilfen bzw. die Ausstattung/das Equipment des Auftragnehmers ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag insgesamt oder in Teilen zurücktreten oder die Durchführung seiner Leistungen abzubrechen oder einzuschränken, sofern die Durchführung aller vertraglich gebuchten Leistungen aufgrund der eingetretenen Umstände für den Auftragnehmer unzumutbar oder unmöglich wird oder hiervon eine Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit des Auftragnehmers, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritte besteht oder die vom Auftragnehmer eingebrachten Ausstattung/das Equipment gefährdet oder beschädigt werden und den Auftragnehmer hieran kein eigenes Verschulden trifft. Fälle höherer Gewalt liegen unter anderem vor bei Naturkatastrophen, Brand, Anschlägen, körperlicher Gewalt gegenüber dem Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen, der unbefugten Benutzung von Feuerwerkskörpern durch Dritte in geschlossenen Räumen, Stromausfall, Stromschwankungen, offene Stromleitungen etc.). Der Auftragnehmer sowie die von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen sind in solchen Fällen berechtigt, die Veranstaltung unmittelbar abzubrechen und den Veranstaltungsort zu verlassen. Der Auftraggeber bleibt zur Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, sofern der Auftragnehmer an dem Eintritt der höheren Umstände kein Verschulden trifft. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen oder anderweitigen Ausfallansprüchen gegen den Auftragnehmer wird ausgeschlossen.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung. Die Zahlung des vereinbarten Betrages erfolgt unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

§ 7. Leistungserbringung durch DJ/ Moderation

(1) Die gesamte Leistungserbringung durch DJs umfasst die Anlieferung und den Aufbau des vereinbarten/gebuchten Equipments, die Durchführung der Veranstaltung sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments. Der Aufbau und Abtransport findet, soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Sollte der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass der Auftragnehmer während der Veranstaltung Videoaufnahmen anfertigen darf und diese zu eigenen Werbezwecken des Auftragnehmers veröffentlichen darf. Der Auftraggeber wird die Zustimmung der jeweiligen Gäste der Veranstaltung hierfür auf eigene Verantwortung einholen. Video- und Tonaufzeichnungen auf Datenträger (gleich welcher Art) durch den Auftraggeber sind nur mit vorheriger Zustimmung durch den Auftragnehmer gestattet.

(3) Der DJ hat in Bezug auf Art, Mittel und Ausgestaltung der musikalischen Darbietung sowie Lautstärke etc. Wünsche des Veranstalters so weit wie möglich zu berücksichtigen. Der DJ bzw. Tamada ist selbständiger Unternehmer und unterliegt keiner dienstlichen Weisung des Veranstalters. Die Disposition und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stil und die Art der Darbietung, die dem Auftraggeber bekannt gemacht worden sind, allein dem Künstler.

§ 8. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Email-Form reicht aus. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

§ 9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.

(2) Bei Verträgen mit Kaufleuten i.S. des HGB, also Auftraggebern, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Göttingen ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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